Kostenübernahme

Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen

Die kieferorthopädische Behandlung wird ab einem gewissen Schweregrad der Zahnfehlstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei manchen moderneren Zahnspangen (myobrace, Damon-Brackets, ästhetische Brackets, Invisalign) fallen zusätzliche Kosten an, die wir mit Ihnen individuell besprechen. Die privaten Krankenkassen übernehmen meist auch die kieferorthopädische Behandlung von Kindern. Allerdings ist es ratsam, vor Beginn den Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Kostenübernahme Kieferothopädischer Behandlungen bei Erwachsenen

Die kieferorthopädische Behandlung wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muss folglich privat gezahlt werden. Es sei denn, Sie haben eine Zahnzusatzversicherung, bei der auch kieferorthopädische Leistungen mit abgedeckt sind.

In Ausnahmefällen, wenn eine kombiniert chirurgische Behandlung notwendig ist, übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlung von über 18-Jährigen.

Die privaten Krankenkassen zahlen je nach Tarif eine kieferorthopädische Behandlung erwachsener Patienten. 

Es ist klar, dass es bei den meisten im Alter ab ca. 50 Jahre schon zu Vorschäden und nachteiligen Erscheinungen gekommen ist:

Gleichzeitig werden wir Menschen immer älter und wollen uns möglichst lange gesund attraktiv und vital fühlen.

Die moderne Zahnmedizin bietet uns viele hochwertige Möglichkeiten, Sie zu behandeln. Entscheidend für eine lebenslange und nachhaltige Zahngesundheit ist ein ausgereiftes Konzept.

Es sind folgende Therapiemöglichkeiten zu nennen:

Freuen Sie sich auf eine auf Sie zugeschnittene, verständnisvolle und gutachtensichere Beratung hier im JUPHIA am Savignyplatz im Herzen von Charlottenburg.